Als freiberuflicher Heilmasseur bin ich berechtigt, nach Verordnung zu behandeln, was von den Krankenkassen bezuschusst wird.
Wichtig: Auf der Verordnung muss unbedingt Heilmassage stehen.
Der Ablauf:
- Holen Sie vor Therapiebeginn eine Verordnung für Heilmassage bei Ihrem Hausarzt bzw. Facharzt ein.
- Chefärztlich bei der gesetzlichen Krankenkasse bewilligen lassen (SVS, BVAEB, usw.).
- Laut Auskunft der ÖGK Zell Am See sind Heilmassagen bis auf weiteres bewilligungsfrei
- Nehmen Sie die Behandlungen in Anspruch und bezahlen Sie die Leistung.
- Reichen Sie meine Rechnung mit der Zahlungsbestätigung und dem Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrem Krankenversicherer ein und erhalten Sie den Zuschuss.
- Viele Zusatz- bzw. Privatversicherungen erstatten übrigens die Differenz. (Genaue Infos erhalten Sie bei Ihrem Versicherer)
Zuschüsse für Heilmassagen 2020 aufgelistet nach Kassen finden Sie > hier zum Download als PDF
Verordnete Heilmassagen sind steuerlich absetzbar.
Selbständige, Neue Selbstständige und Freiberufler, Bauern und Angehörige der SVS können den „Gesundheitshunderter“ in Anspruch nehmen. Den Antrag können Sie > hier stellen.
Pro Jahr mind. € 150,- in Massagen investieren und €100,- von der SVS erstattet bekommen.